Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten sowie Unternehmern und ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch in zahlreichen anderen Vorschriften geregelt. Oft geht es hierbei um vertragliche Streitigkeiten, aber auch um unerlaubte Handlungen und andere gesetzliche Schuldverhältnisse. Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts beraten, unterstützen und vertreten wir Sie

  • bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, z.B. nach Verkehrsunfällen oder bei Vertragsverletzungen und Verletzungen des Eigentums,
  • im Kauf- und Werkvertragsrecht, z.B. bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen,
  • im Mietrecht,
  • im Arbeitsrecht,
  • in verbraucherrechtlichen Fragestellungen,
  • im Internetrecht,
  • bei der Gestaltung individueller Verträge, Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen.
  • im Wettbewerbsrecht,
  • im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht und verwandte Schutzrechte)