Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die Ehe, Trennung und Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung. Insbesondere klären wir für Sie Probleme und Streitigkeiten in den Bereichen

  • des Scheidungsverfahrens
  • des Zugewinnausgleichs (Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens)
  • des Versorgungsausgleichs (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften)
  • des Trennungs- und des nachehelichen Unterhalts
  • des Kindesunterhalts minderjähriger und volljähriger Kinder
  • des Sorge- und Umgangsrecht
  • der Ehewohnung und des Hausrats

Gerne unterstützen wir Sie auch vorbeugend, z.B. bei der Erstellung oder Überprüfung eines Ehevertrages.