Telefonanrufe zur Kundenrückgewinnung sind unzulässig
LG Köln, Urteil vom 05.06.2009 (Az.: 6 U 1/09) Wer kennt das nicht: Kaum hat man seinen Vertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen gekündigt, weil man sich für einen anderen Anbieter entschieden hat, kommt der lästige Anruf einer Hotline des ehemaligen Vertragspartners. Mit Supersonderangeboten wird nun mit aller Kraft versucht, den Kunden zurück zu gewinnen. Unzulässig, wie …
Telefonanrufe zur Kundenrückgewinnung sind unzulässig Weiterlesen »